FAQ Reduzierung EEG Umlage

Ab dem 01.07.2022 wird die EEG Umlage von 3,723 ct/kWh auf 0,000 ct/kWh reduziert.
Sie sind ein kleiner bzw. mittlerer Gewerbebetrieb oder ein Kunde der Wohnungswirtschaft? Unsere Antworten zur Absenkung der EEG-Umlage finden Sie hier.

Sie sind Industrie- und Großgewerbekunde? Wenden Sie sich gerne an Ihren Kundenbetreuer, falls Sie noch weitere Informationen benötigen.

Die EEG-Umlage ist eine gesetzliche Umlage und ein Bestandteil des Strompreises aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der Staat fördert mit diesem Gesetz die Nutzung von Strom aus regenerativen Energiequellen. Die Höhe der EEG-Umlage variierte in den vergangenen Jahren jährlich und beträgt seit dem 01.01.2022 3,723 ct/kWh.

Die Reduzierung der EEG-Umlage gilt für alle Stromkunden, die sich zwischen dem 01.07.2022 und dem 31.12.2022 bei der Fortas Energie Gas GmbH in Belieferung befinden.

Nein, die Absenkung der EEG-Umlage ab dem 01.07.2022 wird durch uns für alle Kunden umgesetzt. Sie müssen nichts weiter tun um von der Absenkung der EEG-Umlage zu profitieren.

Die weiteren Preisbestandteile Ihres Stromvertrages, die gesetzlichen Umlagen sowie Ihr Arbeits- und Grundpreis bleiben unverändert.

Die EEG-Umlage wird vom 01.07.2022 bis zum 31.12.2022 auf 0 ct/kWh reduziert. Hierbei handelt es sich um eine Absenkung, nicht um eine Abschaffung. Wie sich die EEG-Umlage nach diesem Zeitraum entwickelt ist derzeit nicht absehbar.

Nein, die Absenkung der EEG-Umlage wird in der nächsten Abrechnung ab dem 01.07.2022 für alle Stromkunden automatisch berücksichtigt. Eine separate Information erfolgt nicht und eine aktive Einforderung der Reduzierung der EEG-Umlage ist ebenfalls nicht erforderlich.

Nein, Sie müssen uns keinen Zählerstand mitteilen. Wir berücksichtigen die Preisanpassung bei der nächsten Abrechnung, indem wir den Zählerstand zum 1. Juli 2022 anhand einer Hochrechnung ermitteln und so die alten und neuen Preise berücksichtigen.

Sofern Sie uns dennoch einen Zählerstand mitteilen möchten, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder nutzen Sie komfortabel unser Kundenportal.

Kundenportal: https://kundenportal.fortas-energie-gas.de/

Kontakt: https://fortas-energie-gas.de/kontakt/

Nein, ihr Abschlag wird nicht angepasst. Die neue Berechnung Ihres Abschlages erfolgt mit Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung. Sollte dennoch eine Abschlagsreduzierung gewünscht sein, wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder nutzen Sie komfortabel unser Kundenportal.

Kundenportal: https://kundenportal.fortas-energie-gas.de/

Kontakt: https://fortas-energie-gas.de/kontakt/

Nein. Da es sich um die Reduzierung einer gesetzlichen Umlage handelt, gilt kein Sonderkündigungsrecht. Die Höhe der EEG-Umlage variierte bereits in den Vorjahren und wurde bereits zum 01.01.2022 auf 3,723 ct/kWh reduziert.

Ja, alle Energieversorgungsunternehmen sind daran gebunden, da es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Umlage handelt und dies ein Bestandteil des Strompreises aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist.

Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice:

Kontakt: https://fortas-energie-gas.de/kontakt/